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Reise verkaufen

 
Wir sind Deutschlands Stationär- sowie Online-Zweitmarkt zur Vermittlung verhinderter und nicht mehr stornierbarer Reisebuchungen.
Wir helfen ahnungslosen Urlaubern dabei, wenigstens einen Teil der Reisekosten zurück erstattet zu bekommen.
Wer eine Reise nicht antreten kann, keine Rücktrittsversicherung hat oder diese nicht greift, muss oft mit hohen Stornokosten rechnen. Manche lassen den Urlaub auch ganz verfallen und bleiben auf den Kosten sitzen. Das muss nicht sein, denn Reisen lassen sich an Dritte weiterverkaufen, so kann zumindest ein Teil des Geldes wieder reingeholt werden.
 
Gesetz erlaubt Benennung eines Ersatzreisenden.
§ 651b BGB (s. Ziff. 2 Abs. 1 AGB) lautet:
§ 651b BGB Vertragsübertragung
- Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung entgegenstehen.
- Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
 
1. Erfolgreiche Käufervermittlung / Provision
Wir sind ein Dienstleister und vermittelt Reisen, Flugtickets und Eintrittskarten auf Provisionsbasis. Nach erfolgreicher Vermittlung über die Webseite, berechnen wir dem Anbieter/Verkäufer die vereinbarte Provision. Aus diesem Grund muss ein aktiviertes Angebot, bis zu dem vom Nutzer/Anbieter frei gewählten Gültigkeitsdatum/Laufzeit auf unserem-Marktplatz online verbleiben.
Für den Käufer einer Reise oder touristischen Leistung ist der Kauf provisionsfrei.
Die Provision ist 10% von dem neuen Reisepreis zuzüglich 19 % MwSt.
 
2. Wichtiger Hinweis: Zustandekommen des Kaufvertrags - Angebot und Annahme
Grundsätzlich sind alle bei uns eingestellten Reisen und/oder touristischen Leistungen oder Tickets/Eintrittskarten, von den Anbietern (Verkäufern) verbindlich gemachte Angebote. Ebenso ist der Kauf eines Stornoangebotes für den Käufer verbindlich, Käufer und Verkäufer schließen durch Ihre beidseitigen, übereinstimmenden Willenserklärungen -Angebot und Annahme, einen rechtsgültigen Kaufvertrag ab. Der Kaufvertrag beinhaltet für beide Vertragsparteien sowohl ein Verpflichtungs-, als auch ein Erfüllungsgeschäft.
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet:
  • den Kaufgegenstand frei von Mängeln zu übergeben und dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen
  • den Kaufbetrag entgegenzunehmen
 
Der Käufer ist dazu verpflichtet:
  • dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen
  • die gekaufte Sache abzunehmen
 
3. Kostenersatz
Wir erheben keine Gebühren für die Anmeldung, das Einstellen von Angeboten, die Prüfung, die Pflege und Aufbereitung der Angebote, die Bereitstellung der Serversysteme und das Hosting, Mailingaktionen und das Einbinden der externen Hoteldatenbank (Lizenzgebühren) mit Bildern und Text. Aus diesem Grund ist die vorzeitige Beendigung eines Angebotes, als zu dem vom Anbieter (Verkäufer) frei gewählten Gültigkeitsdatum/Laufzeit nicht vorgesehen und würde Stornopool schädigen. Besteht der Anbieter (Verkäufer) auf eine vorzeitige Beendigung seines Angebotes als zu dem von ihm frei gewählten Gültigkeitsdatum /Laufzeit und somit auf die vorzeitige Beendigung des Nutzungsvertrages, verpflichtet er sich zu Schadensersatz an uns in Provisionshöhe. Von dieser Vereinbarung unberührt bleibt das Recht den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist (§ 309 Ziff. 5 BGB).
Und so funktioniert's:
 
Wer seine Reise aus welchem Grund auch immer nicht antreten kann oder wenn die Reiserücktrittsversicherung nicht greift, kann sich an uns wenden „Über unsere Website geben uns verhinderte Reisende einige Eckdaten zur Buchung an (z. B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Unterkunft, Übernachtungsdatum etc.) und schicken uns die originale Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Fax) , Wir prüfen dann die Gültigkeit der Buchung und kümmern uns darum, einen Ersatzreisenden zu finden. Bei erfolgreicher Vermittlung nehmen wir auch die Übertragung der Buchung auf den Ersatzreisenden vor. Nur dann zahlt der Verkäufer eine Provision an uns.“
 
Der Vorteil: Sowohl Verkäufer als auch der Ersatzreisende profitieren. Diejenigen, die ihre Reise nicht antreten können, müssen sie nicht stornieren, sondern verkaufen sie an andere weiter und können einen Teil der Geldes retten. Und die Käufer bekommen im Gegenzug eine Reise, die unter Umständen weit unter dem Originalpreis liegt.
Wie viel dem Verkäufer unterm Strich bleibt, kann er selbst durch den Preisnachlass bestimmen, den er gewährt: Je günstiger er seine Reise auf dem Portal anbietet, desto größer die Verkaufschancen, desto geringer aber auch sein Vorteil im Vergleich zu einer Stornierung.
 
Unsere Kundenberater beraten Sie persönlich und beantworten gerne Ihre Fragen und das an 365 Tagen im Jahr. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
 
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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